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Zensus 2022 startet im Mai.

10. März 2022 | Werner Jörß und Tatjana Sadoja

Zensus 2022 startet im Mai.

Eigentümer und Vermieter müssen Auskunft geben.

Ab 15. Mai führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam mit den Kommunen die größte Bevölkerungsumfrage Deutschlands, den Zensus, durch. Mit der gesonderten Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 sollen der Wohnungsbestand und die Wohnsituation in Deutschland ermittelt werden. Auf dieser Datenbasis werden dann wohnungspolitische und infrastrukturelle Entscheidungen getroffen.

Im Rahmen dieses alle zehn Jahre EU-weit stattfindenden Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und welchen (Aus-)Bildungsstand und Erwerbsstatus sie haben. Die Daten stammen aus Registern und werden durch Befragungen ergänzt (dafür ausgewählte Haushalte werden per Post informiert). Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden, z.B. wo Wohnungen, Schulen und Kitas gebaut werden, um möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands zu schaffen, beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.

Da es in Deutschland kein einheitliches Verwaltungsregister gibt, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden erfasst, sind die Erhebungskriterien für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) sehr umfangreich. Etwa 23 Millionen private und gewerbliche Eigentümer, Vermieter und Verwaltungen müssen schriftlich oder online Fragen zu Baujahr, Größe und Gebäudetyp ihrer Immobilie(n) sowie zur Anzahl der Wohnungen bzw. Räume beantworten. Um die Bestandsmieten, etwa nach Region und Bausubstanz, vergleichen zu können, werden erstmals auch Daten zur Nettokaltmiete erhoben, regional gegliedert nach verschiedenen Haushaltstypen und -größen. Um den Bedarf in den jeweiligen Regionen einschätzen zu können, werden außerdem die Dauer und die Gründe für einen etwaigen Leerstand abgefragt.

Auch zur Energieeffizienz liefert der Zensus 2022 erstmals Daten: Durch die Erfassung von Baujahr, Art und Energieträger der Heizung – Gas, Öl, Pellets, Biomasse, Solar, Strom oder Kohle – soll der energetische Zustand der Gebäude in Deutschland aufgezeigt werden. Laut Statistischem Bundesamt können diese Informationen Aufschluss über zu erwartende energetische Altbausanierungen und den damit verbundenen Förderumfang geben.

Kombiniert mit den Daten zu Wohnsituation sowie Haushaltstypen und -größen kann die Erfassung der Gebäude und Wohnungen anhand der Anzahl beispielsweise von Singlehaushalten, Lebenspartnerschaften oder Ehen mit bzw. ohne Kinder oder Patchworkfamilien Auskunft über die gesellschaftliche Struktur geben. Dies ermögliche eine Wohnungsplanung anhand der konkreten Bedürfnisse der Menschen, erläutert Stefan Dittrich, Projektleiter des Zensus 2022 beim Statistischen Bundesamt.

Die Auskunftspflicht bei der GWZ umfasst auch die einmalige Mitteilung der Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Bewohnern. So sollen die konkreten Wohnverhältnisse (z.B. Wohnfläche, Zahl der Räume) einer Person an einer Adresse ermittelt werden. Da die Weitergabe der Informationen im Rahmen des Zensus eine gesetzliche Pflicht ist, ist sie nach Art. 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlaubt. Nach Artikel 13 der DSGVO sind die Mieter dennoch über die Weitergabe ihrer Daten zu informieren.

Die Zensusdaten bilden die Grundlage für wichtige Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Darüber hinaus dienen sie als Bemessungsgrundlage für den Länderfinanzausgleich, die Verteilung von Fördergeldern der Europäischen Union, die Wahlkreiseinteilung, die Verteilung der Bundestagssitze und die Bedarfsplanung im sozialen Bereich.

Weitere Informationen, auch zum Datenschutz, sind auf der Website zensus2022.de zu finden.

Haben Sie Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung? Wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Autoren: Werner Jörß und Tatjana Sadoja, Sachverständige für Immobilienwertung

Quellen: zensus2022.de, bmi.bund.de, eur-lex.europa.eu, handelsblatt.com, haufe.de

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